SUAP - Urlaub auf dem Bauernhof

Zu den "Urlaub auf dem Bauernhof"-Tätigkeiten zählen:

  • die Beherbergung von Gästen in Gebäuden;
  • die Verabreichung von Speisen und Getränken an der Hofstelle (Hofschank), auf bewirtschafteten Almen (Almschank), in Buschenschänken oder als Party-Service;
  • die Organisation von Freizeit- und von kulturellen Tätigkeiten;

Zur Ausübung obgenannter Tätigkeiten muss digital über den Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten SUAP der Gemeinde Leifers eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns eingereicht werden.
Die Tätigkeit kann nach Übermittlung der Meldung sofort aufgenommen werden.

Das Amt wird Überprüfungen bezüglich der Wahrheitsgemäßheit der in den Ersatzerklärungen anstelle von Bescheinigungen und in den Ersatzerklärungen des Notorietätsaktes enthaltenen Erklärungen vornehmen.
Man weist diesbezüglich auf die Anwendung der strafrechtlichen Sanktionen im Falle von unwahren Erklärungen im Sinne des Art. 76 des D.P.R. Nr. 445 vom 28.12.2000 hin. Außerdem verfallen laut Art. 75 des D.P.R. Nr. 445 vom 28.12.2000 alle Begünstigungen, welche durch die aufgrund der unwahren Ersatzerklärung erlassenen Maßnahmen gewährt worden sind.

Gebühren
Keine

Einheitschalter SUAP


Rechtsquellen
Landesgesetz vom 19. September 2008, Nr. 7
Gemeindeverordnung auf dem Sachgebiet des Verwaltungsverfahrens und des Rechtes auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen, genehmigt mit Ratsbeschluss vom 12. Februar 1996, Nr. 13


Zuständig