Zustelldienst und Amtstafel

Zustelldienst

Die Zustellung ist die formelle Handlung, mit welcher die öffentliche Verwaltung durch Übergabe einer beglaubigten Abschrift und Verfassung einer Niederschrift als Dokumentierung der erfolgten Zustellung und rechtlicher Vermutung der Kenntnis seitens des Empfängers, den Interessierten vom Vorhandensein eines spezifischen Dokuments rechtmäßig in Kenntnis setzt.
Der Zustelldienst in der Gemeinde Leifers wird von den Zustellboten durchgeführt, die unter ihrer eigenen Verantwortung und im Rahmen ihrer Dienstzeit dafür sorgen, die angeforderten Zustellungen termingerecht vorzunehmen.
Die Zustellung kann persönlich gemäß den Bestimmungen der Zivilprozessordnung erfolgen oder mittels Post, mit den Modalitäten und Verfahren bezüglich der gerichtlichen Zustellungen, außer das Gesetz oder die Verordnung bestimmen andere Zustellungsmodalitäten.
Außerhalb des Gemeindegebietes erfolgt die Zustellung von zivil- und verwaltungsrechtlichen Akten über den Postdienst, mit den Modalitäten und Verfahren bezüglich der gerichtlichen Zustellungen bzw. durch Inanspruchnahme des Zustelldienstes anderer öffentlicher Verwaltungen.

Nach getätigter Zustellung wird jeder zugestellte Akt in chronologischer Reihenfolge in ein eigenes Gemeinderegister eingetragen, wobei für jeden Akt folgende Angaben vermerkt werden:

  • jährliche chronologische Nummer;
  • Datum des Aktes;
  • die Zustellung beantragende Verwaltung und Amt;
  • Art des Aktes;
  • Empfänger;
  • Datum der Zustellung;
  • verschiedene Anmerkungen.

Rechtsquellen
Art. 136 – 151 Zivilprozessordnung
Gesetz vom 20. November 1982, Nr. 890
Gemeindeverordnung über die Regelung des Zustellungdienstes


Veröffentlichung an der Gemeindeamtstafel

Unter Amtstafel versteht man den Ort oder die Plattform, auf welcher all jene Unterlagen veröffentlicht werden, für welche das Gesetz die Veröffentlichung vorschreibt, sodass dieselben der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden und die entsprechende Wirksamkeit erlangen können.

Die Aufgabe der Amtstafel besteht somit in der Veröffentlichung all jener Unterlagen, für welche eine „Veröffentlichungsbestätigung“ erlassen wird:

  • Beschlüsse, Verordnungen, Entscheidungen, Bekanntmachungen, Kundmachungen, Ausschreibungen, Wettbewerbe und andere Akten der Gemeinde und anderer öffentlicher Körperschaften, die der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden müssen sowie von der öffentlichen Verwaltung erlassene Akten;
  • Hinterlegungsbescheinigungen an die Gemeinde von Finanzdokumenten und Steuerkarten;
  • Maßnahmen wie Bauleitpläne, Handelspläne, Verkehrspläne;
  • besondere Akten betreffend private Bürger, wie z.B. Änderung von Vor- bzw. Zunamen.

Die Amtstafel wird von dem dazu beauftragten Personal der verschiedenen Gemeindeämter verwaltet, das für die termingerechte Veröffentlichung sorgt und die ordnungsgemäße Führung der Amtstafel überprüft.
Die zur Veröffentlichung bestimmten Dokumente werden auch im allgemeinen Protokoll registriert.

Digitale Amtstafel

Durch das Gesetz Nr. 69 vom 18. Juni 2009 wird, in Anbetracht der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung durch die Verwendung digitaler Mittel, die gesetzmäßige Wirksamkeit der Verwaltungsakten und –maßnahmen, die von den öffentlichen Körperschaften auf den eigenen Internetseiten veröffentlicht wurden, anerkannt.

Seit dem 1. Januar 2013 ersetzt die digitale Amtstafel endgültig die alte Amtstafel in Papierformat, die in den öffentlichen Körperschaften ausgehängt wurde: der Ausdruck bleibt nur in Originalform, während die Veröffentlichung auf der institutionellen Internetseite ausdrücklich verpflichtend erfolgen muss.

Die digitale Amtstafel enthält die gesamten von der Gemeinde erstellten Akten, wie z.B. Beschlüsse, abschließende Maßnahmen zu Verwaltungsverfahren, allgemeine Verwaltungsakten, Entscheidungen der Führungskräfte, Trauungsaufgebote, Wahlkundmachungen, Abänderungen des Bauleitplanes, Verzeichnis der Bauvergehen, Verordnungen und Kundmachungen der Gemeindeämter, Veröffentlichung von ungeklärten oder nicht zugestellten Akten, Anträge um Namensänderung, Verzeichnis der Fundgegenstände, Amtsblatt nationaler Lotterien, Bekanntmachung von Verkäufen durch Versteigerung, Handelslizenzen, Stellenwettbewerbe, Ausschreibungen öffentlicher Auftragsvergaben, Kundmachung über verfügbare Mietwohnungen, verschiedene Akten auf Antrag anderer Körperschaften.



Rechtsquellen
Gesetz vom 18. Juni 2009, Nr.. 69
Gesetz vom 26. Februar 2010, Nr. 25
Gesetzesvertretendes Dekret vom 7. Mai 2005, Nr. 82


Kontakt

Kontaktdaten von Zustelldienst und Amtstafel
AdresseWeissensteinerstrasse 24
39055 Leifers
Zimmer002
Telefon+39 0471 595704
Faxnummer+39 0471 595777
E-Mail (offiziell)gemeindediener@gemeinde.leifers.bz.it
Zertifizierte E-Mail-Adresseseg.laives.leifers@legalmail.it

MitarbeiterInnen

Verordnungen

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