Wohnsitzwechsel oder Änderung der Adresse

Es handelt sich um eine Adressenänderung, wenn die Person ihren ständigen Aufenthaltsort innerhalb der Gemeinde Leifers ändert.
Es handelt sich um eine Wohnsitzänderung, wenn die Person in eine andere Gemeinde umzieht. Die Person muß sich an die neue Wohnsitzgemeinde wenden, um die entsprechende Erklärung abzugeben.

Ab 9. Mai 2012 muß die Bürger/innen für:

  • die Wohnsitzverlegungen;
  • die Wohnungsänderungen und;
  • die Verlegungen des Wohnsitzes ins Ausland (Eintragung in das AIRE-Verzeichnis)

die entsprechenden Formulare ausfüllen und dieselben von allen volljährigen Betroffenen unterschreiben lassen. Die obgenannten Erklärungen dürfen direkt an den Gemeindeschaltern bzw. bei den Konsulaten beantragt werden, und auch mittels Einschreibebrief, Fax oder E-Mail eingereicht werden.
Innerhalb von zwei Tagen ab Erhalt des Antrags registriert das Meldeamt die entsprechende Erklärung und stellt bei Zuzug aus anderen Gemeinden ein Gesuch um Löschung der meldeamtlichen Eintragung an die entsprechende Herkunftsgemeinde. Das Meldeamt hat danach 45 Tage Zeit, um die Wahrhaftigkeit der geleisteten Erklärungen zu überprüfen. Verstreicht diese Frist, ohne dass die betreffend Person Mitteilungen über eventuelle fehlende oder falsche Daten erhält, wird die meldeamtliche Änderung bestätigt (G. Nr. 241/1990, Art. 20, "Stillschweigende Zusage").
Sollte das Meldeamt feststellen, dass die Bedingungen für die meldeamtliche Änderung nicht erfüllt werden, wird dies der betreffenden Person mitgeteilt (G. Nr. 241/1990, Art. 10/bis), die darauf hin 10 Tage Zeit hat, um eigene Gegenbemerkungen einzureichen. Bei begründeter Zurückweisung der genannten Bemerkungen annulliert das Meldeamt die vorgenommene meldeamtliche Änderung und stellt den vorherigen meldeamtlichen Status wieder her. Die betroffene Person und die eventuelle meldeamtliche Herkunftsgemeinde werden darüber informiert.

Es wird daran erinnert, dass bei Falschaussagen die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung finden (Art. 75 und 76 des D.P.R. 445/2000 - Aufhebung der durch Falschaussage erhaltenen Begünstigungen; strafrechtliche Folgen).

Wichtig
Es wird auf den Artikel 5 des Gesetzesdekrets vom 28.03.2014, Nr. 47 "Bekämpfung widerrechtlicher Besetzung von Immobilien" hingewiesen, welcher Folgendes vorsieht:
"Jeder der ohne Rechtstitel widerrechtlich eine Immobilie besetzt, darf in derselben weder um den Wohnsitz ansuchen, noch um den Anschluss an die öffentlichen Grundversorgungsdienste. Die Akten und Dokumente, welche in Übertretung dieses Verbots ausgestellt worden sind, sind rechtlich völlig nichtig."
Das besagte Gesetzesdekret ist mit Gesetz vom 23.05.2014, Nr. 80 umgewandelt werden.
Für die Verwaltungspraxis im Meldeamt bedeutet dies, dass derzeit die Erklärung über den Wohnsitz nur dann angenommen werden kann,
wenn der/die Erklärende den entsprechenden Rechtstitel, der ihn/sie ermächtigt die Immobilie zu besetzen, vorlegt (Eigentumsbescheinigung, Mietvertrag, usw.) bzw. wenn eine entsprechende Ersatzerklärung von dem/der Erklärenden gemacht wird.

Für die Zusendung der Anträge per E-Mail muss eine der folgenden Optionen gewählt werden:

  • Unterzeichnung der Erklärung mittels digitaler Unterschrift;
  • Benutzung von Mitteln, die die Erkennung der antragstellenden Person von Seiten des EDV-Systems gewährleisten, d.h. digtaler Personalausweis, nationale Bürgerkarte o.Ä. (zur Zeit kann von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht werden);
  • Zusendung des Antrags mittels zertifizierter E-Mail der erklärenden Person;
  • Zusendung der eingescannten Kopie des unterzeichneten Originalantrags und des Personalausweises der antragstellenden Person mittels einfacher E-Mail.

Die Anträge können an folgende E-Mail-Adressen zugeschickt werden:

  • Zertifizierte E-Mail-Adresse: anag.laives.leifers@legalmail.it
  • Einfache E-Mail-Adresse: demografische.dienste@gemeinde.leifers.bz.it
  • Postadresse für die Zusendung der Anträge per Einschreibebrief:
    Gemeinde Leifers
    Mehrzweckschalter Dienste an den Bürgern - Demografische Dienste
    Weissensteinerstraße 24
    39055 LEIFERS (BZ)
  • Faxnummer für die Zusendung von Anträgen: 0471 595777.

Formulare