Wohnsitzwechsel: Wechsel der Adresse auf den Führerscheinen

Als Folge der Abänderung des Art. 116, Abs. 13 der Straßenverkehrsordnung wird seit dem 2. Februar 2013 auf den neuen Führerscheinen nicht mehr der Wohnsitz des Inhabers bzw. der Inhaberin angegeben.

Besagte Auskunft wird aber weiterhin im Archiv der FührerscheininhaberInnen (Art. 226 StrVO) aufscheinen und ständig ausgehend von den Mitteilungen der Gemeinden aktualisiert werden (Erklärung der FührerscheininhaberInnen bei Wohnsitzwechsel). Auch wenn die Adresse am Führerschein nicht angegeben wird, muss dieser dem Amt trotzdem vorgelegt werden.
Auch für die Führerscheine, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung ausgestellt wurden, gibt es Neuigkeiten: Die Aufkleber mit der neuen Adresse werden nicht mehr gedruckt und sind somit nicht mehr notwendig.
Die in Italien ausgestellten Führerscheine werden trotz Fehlen der Wohnsitzangabe weiterhin auf dem gesamten Staatsgebiet als Personalausweis gültig sein.

Grüne Nummer 800 232323