Benützungsgenehmigung

Antrag auf Erteilung der Benützungsgenehmigung, im Sinne des Art. 28 der geltenden Gemeindebauordnung der Stadtgemeinde Leifers.

Gebühren

Die Sekretariatsgebühren können wie folgt beglichen werden:

  • mittels Banküberweisung auf folgendes Konto: IBAN: IT62F0604511619000000000901;
  • mittels POS-Zahlung direkt beim Bürgerschalter der Gemeinde Leifers;
  • in bar, zuzüglich einer Bankkommission von 5,00 €, direkt beim Schatzamt der Gemeinde Südtiroler Sparkasse AG in Leifers, J. F. Kennedystrasse Nr. 143.

Zuständig

Formulare