Übertragung der ausländischen Verfügungen

Allgemeine Informationen
Der italienische Staatsbürger muss die Übertragung der ausländischen Urteile und Verfügungen, die ihn betreffen, in die Standesamtsregister beantragen.
Das Dokument muss als Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Es muss rechtskräftig, in italienischer Sprache übersetzt und, falls nötig, legalisiert sein. Für die Abgabe des Antrages und für alle weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für Demographische Dienste.
Das Amt nimmt die Übertragung der Verfügung vor, vermerkt diese in den Standesamtsregistern und berichtigt die Meldeamtskartei.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Leifers;
  • Trauungsurkunde (für die Trennung oder die Scheidung) oder Geburtsurkunde (für alle anderen Verfügungen) müssen in der Gemeinde Leifers aufgesetzt oder übertragen worden sein.

Dokumente
Wenden Sie sich an das zuständige Amt.



Rechtsquellen
Gesetz vom 31. Mai 1995, Nr. 218. Reform des internationalen Privatrechts
Dekret des Präsidenten der Republik vom 3. November 2000, Nr. 396. Standesamtsordung
Europäische Ordnung Nr. 2201/2003