Trauungsurkunde welche im Ausland geschlossen wurde

Allgemeine Informationen
Wer im Ausland geheiratet hat und die Urkunde bei der Gemeinde Leifers übertragen lassen will, muss sich an die zuständigen italienischen diplomatischen Behörden im Ausland wenden. Diese werden alle nötigen Informationen erteilen, welche erforderlichen Unterlagen nötig sind und welche Merkmale der Akt haben muss, um übertragen werden zu können (Internationales Modell oder Originale mit offizieller Übersetzung und eventueller Legalisierung).
Nach Abgabe der Urkunde wird diese kontrolliert und in das Standesamtsregister übertragen.
Das Amt nimmt abschließend die Richtigstellung der Meldeamtsdaten vor.

Voraussetzungen
Mindestens einer der Brautleute muss italienischer Staatsbürger sein und in der Gemeinde Leifers den Wohnsitz haben oder in der AIRE-Kartei eingetragen sein.

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

  • Trauungsurkunde auf internationalem Modell, übersetzt und legalisiert oder mit „Apostille“ versehen, bzw. mit einer Vermerkung versehene Trauungsurkunde;
  • Antrag auf Übertragung;
  • Kopie eines Personalausweises.

Rechtsquellen
Art. 63, Dekret des Präsidenten der Republik vom 3. November 2000, Nr. 396. Standesamtsordung