Todesfall im Ausland

Allgemeine Informationen
Wer ein Familienmitglied hat, das im Meldeamt oder in der AIRE-Kartei der Gemeinde Leifers eingetragen ist und im Ausland verstorben ist, und die Urkunde in der Gemeinde Leifers übertragen will, muss sich an die zuständige italienische Behörde im Ausland wenden. Diese gibt alle Informationen über die erforderlichen Unterlagen.
Die italienische Behörde übermittelt die Todesurkunde dem Amt für Demografische Dienste – Standesamt, welches für die Eintragung in das Standesamtsregister sorgt und die Daten im Meldeamt richtigstellt.

Voraussetzungen
Der Verstorbene muss in der Gemeinde Leifers oder in der AIRE-Kartei eingetragen gewesen sein.

Dokumente
Sterbeurkunde


Rechtsquellen
Artt. 12 e 71, Dekret des Präsidenten der Republik vom 3. November 2000, Nr. 396. Standesamtsordung