Lebensbestätigung

Seit dem 1. Januar 2012 dürfen Bescheinigungen öffentlicher Verwaltungen nur mehr zwischen Privaten verwendet werden (Gesetz Nr. 183 vom 12.11.2011, Art. 15 Abs. 1). Was heißt das Öffentliche Behörden oder private Erbringer von öffentlichen Dienstleistungen dürfen seit dem 1. Januar keine amtlichen Bescheinigungen mehr annehmen oder anfordern. Künftig werden nur mehr die Ersatzerklärung (Selbsterklärung) oder Notorietätsurkunden (Art. 46 und 47 des DPR Nr. 445 vom 28.12.2000) akzeptiert.

Allgemeine Informationen
Die Lebensbestätigung wird unverzüglich am Schalter des Meldeamtes an die in der Gemeinde Leifers ansässigen Bürger ausgestellt.

Wichtig
Die meldeamtlichen Bescheinigungen werden im Sinne der Art. 1 und 2 der Tab. „A“ des D.P.R. 642/72, auf Stempelpapier zu € 16,00 + € 0,50 in bar für Sekretariatsgebühren, ausgestellt.
Die Befreiung von der Stempelgebühr wird nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen angewandt.
Wenn der Bürger eine Bescheinigung oder die Beglaubigung einer Unterschrift bzw. Kopie verlangt, muss er unter eigener Verantwortung den Zweck und/oder das Gesetz, das die Befreiung von der Stempelmarke vorsieht, angeben.
Andernfalls ist der Beamte verpflichtet die Stempelmarke anzubringen.
Wird die Bescheinigung für einen anderen Zweck der auf der Bescheinigung angegeben ist, benutzt, ist dies Steuerhinterziehung.

Voraussetzungen
Wohnsitz in der Gemeinde Leifers.

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
Gültiger Personalausweis.