Gemeindeverordnung des Melderegisters der Elternpaare

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 23 vom 07.06.2016 wurde die Einführung des Melderegisters der Elternpaare mit dazugehöriger Gemeindeordnung genehmigt.

Das Amt für Demografische Dienste verwaltet dieses Melderegister. Es wurde auf der Grundlage der geltenden Staatsgesetze und EU-Bestimmungen erstellt und verfolgt das Ziel, die Ausübung der Rechte bzw. der Pflichten des Elternteils, der getrennt oder geschieden ist bzw. nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind/den Kindern zusammenlebt, zu fördern und zu unterstützen. Dieser Elternteil soll auch weiterhin über alle Belange informiert sein, die das gemeinsame Kind/die gemeinsamen Kinder betreffen.
In das Melderegister können minderjährige Kinder eingetragen werden, die in der Stadt Leifers ansässig sind.
Auch nur ein Elternteil kann den Antrag um Eintragung in das Melderegister stellen, sofern er im Besitze der elterlichen Gewalt ist.
Sobald das minderjährige Kind in das Melderegister eingetragen ist, werden für alle verwaltungsrechtlichen Belange die Adressen der Wohnsitze beider Eltern im Melderegister vermerkt.
Mit der Eintragung in das Melderegister gibt der Antragsteller auch ihre Zustimmung dazu, dass die im Melderegister gespeicherten Daten auch an andere  öffentliche Körperschaften und Behörden weitergeleitet werden, die die Daten ansuchen. Nach der Eintragung in das Melderegister können die Eltern eine entsprechende Bestätigung ansuchen.



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