Erklärung über die Zugehörigkeit zu einer Sprachgruppe

Allgemeine Informationen
Sämtliche Erklärungen über die Zugehörigkeit bzw. Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen, die anlässlich der letzten Volkszählung 2001 und danach abgegeben worden sind, werden vom Landesgericht in Bozen verwahrt. Das Landesgericht in Bozen ist für die gesamte Verwaltungstätigkeit im Zusammenhang mit den Erklärungen über die Zugehörigkeit bzw. Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen zuständig:

  • nimmt die Erklärungen an;
  • nimmt die Änderungserklärungen und die Widerrufserklärungen entgegen und verwahrt dieselben;
  • stellt die vorgesehenen Bescheinigungen über die Zugehörigkeit bzw. Angliederung zu einer Sprachgruppe aus.

Um die Erklärung abzugeben muss der interessierte Bürger persönlich erscheinen und einen gültigen Erkennungsausweis mitbringen.
Für die Abholung der Bescheinigung kann auch eine andere Person beauftragt werden. Die Bescheinigung wird der bevollmächtigten Person in einem geschlossenen Umschlag übergeben.

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
Gültiger Personalausweis.

Vordrucke
Vordrucke sind auf der Webseite http://www.tribunale.bolzano.it/de/Content/Index/13744 verfügbar.


Landesgericht in Bozen
Gerichtsplatz, Nr. 1
Tel. 0471 226312
 Öffnungszeiten:  
Von Montag bis Samstag von 8.30 bis 13.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung über folgendem Link: http://www.tribunale.bolzano.it/de/Content/Index/13744


Rechtsquellen
Art. 3, Abs. 5., Gesetzvertretendes Dekret vom 23. Mai 2005, Nr. 99


persönlich erscheinen und einen gültigen Personalausweis bzw. eine gleichwertige Urkunde mitbringenpersönlich erscheinen und einen gültigen Personalausweis bzw. eine gleichwertige Urkunde mitbringen