Eigentumsübertragung von beweglichen Gütern

Der Verkäufer von beweglichen Gütern, die in einem öffentlichen Register eingetragen sind (wie z.B. Autos, Motorräder, Anhänger, Schiffe, Boote und Flugzeuge) kann die Beglaubigung der Unterschrift auf der Verkaufserklärung direkt beim Schalter des Meldeamtes beantragen. Er muss folgende Unterlagen vorlegen:

1. Die Eigentumsbescheinigung, wobei die Felder M und T auf der Rückseite ausgefüllt sein müssen, oder wenn diese nicht vorhanden ist, muss eine eigene Verkaufserklärung vorgelegt werden (z.B. Fahrzeug ausgestattet nur mit dem Kraftfahrzeugbrief)
2. ein gültiger Ausweis des Unterzeichners;
3. Fotokopie des gültigen Ausweises des Käufers;
4. eine Stempelmarke zu € 16,00;
5. € 0,50 in bar für Sekretariatsgebühren;
6. sollte das Fahrzeug/Schiff/Flugzeug, Gegenstand des Verkaufes noch auf eine weitere Person eingetragen sein, so muss die Verkaufserklärung aller Miteigentümer, welche beabsichtigen den eigenen Anteil zu verkaufen, unterschrieben werden;
7. sollte die Eigentumserklärung auf einem getrennten Blatt abgefasst sein, muss dieses die gesamten Daten des Verkäufers, des Käufers und des Verkaufsgegenstandes sowie den entsprechenden Verkaufspreis laut Eigentumsbescheinigung beinhalten.

Der Verkäufer unterschreibt die Erklärung vor dem zuständigen Beamten.

Erforderliche Voraussetzungen
Eigentümer eines, in einem öffentlichen Register eingetragenen Gutes (Fahrzeuge, Anhänger, usw.) zu sein.

Notwendige Unterlagen für Umschreibung eines Autos:

  • Ausgefüllte Eigentumsbescheinigung (siehe Beispiel Ergänzung Faksimile rote Zeile);
  • Fotokopie eines gültigen Dokumentes und der Steuernummer des Käufers;
  • Gültiges Identitätsdokument des Verkäufers;
  • 1 Stempelmarke zu €16,00.

Ein Termin kann über den online Reservierungsdienst vereinbart werden.




Zuständig