Mitteilung der Abtretung von Gebäuden

Für die Mitteilung der Abtretung von Gebäuden ist ein entsprechender Vordruck in zweifacher Abschrift auszufüllen, der beim Stadtpolizeikommando abzugeben, mittels Einschreibebrief oder PEC zuzusenden ist. Dem Interessierten wird eine Bestätigung ausgestellt, während eine Abschrift der Mitteilung der Quästur in Bozen übermittelt wird. Die Mitteilung ist im Falle der Abtretung der ausschließlichen Nutzung eines Gebäudes oder eines Teils desselben (Verkauf, Miete, Schenkung) für einen Zeitraum über einen Monat zu tätigen. Unter “Gebäude” ist jedes unbewegliche Gut zu verstehen, auch wenn nicht für Wohnzwecke verwendet, nicht bewohnbar, oder noch in Bau befindlich. Die Mitteilung muss innerhalb von 48 Stunden ab dem Moment der tatsächlichen Übergabe erfolgen.

ACHTUNG: ein registrierter Vertrag unter Privatpersonen unterliegt nicht mehr der Meldepflicht.

Voraussetzungen
Das Gebäude muss sich im Verwaltungsgebiet der Gemeinde Leifers befinden.


Formulare