Begünstigter Parkplatz für Fahrzeuge von Personen mit Behinderung

Personen mit Behinderung können den Parkschein für die ihnen vorbehaltenen Parkflächen mittels eines entsprechenden Ansuchens an den Bürgermeister erhalten; beim Stadtpolizeikommando ist ein eigener Vordruck erhältlich.
Für Parkscheine mit einer Fälligkeit von weniger als fünf Jahre sind zwei Stempelmarken erforderlich.
Für Ansuchen mittels Pec muss die beigelegte Ersatzerklärung für den Erwerb der Stempelmarken ausgefüllt werden.

ACHTUNG:

  • Der Invalidenparkschein ist streng persönlich und der Besitzer darf ihn mit jedem Fahrzeug benützen, auch wenn er nicht als Fahrzeuglenker, sondern nur als Beifahrer anwesend ist. In seiner Abwesenheit darf der Parkschein nicht benützt werden. 
  • Der Parkschein ermöglicht es, ohne Zeitbegrenzung zu parken, wo die Parkscheibe verlangt wird.

Sollten die Parkplätze für Personen der Kategorie mit Behinderung, welche sich auf den Flächen der gebührenpflichtigen Parkplätze befinden, besetz sein, ist für Invaliden das kostenlose Parken auf den blauen Parkplätzen, mit Ausstellen des Behindertenausweises, erlaubt.

Voraussetzungen
Vorliegen von objektiven Elementen, welche die Fortbewegung erschweren.

Unterlagen

  • Ärztliches Zeugnis, welches das Vorliegen der obgenannten objektiven Elemente bescheinigt;
  • Kopie der Identitätskarte; 
  • ein Passfoto.

Zuständig

Formulare