Trauungsurkunde welche in einer anderen italienischen Gemeinde geschlossen wurde

Allgemeine Informationen
Der in Leifers ansässige Bürger, welcher in einer anderen italienischen Gemeinde geheiratet hat, muss in dieser Gemeinde keine Meldung machen. Wie vom Gesetz vorgeschrieben übermittelt die Trauungsgemeinde die Urkunde an die Wohnsitzgemeinde. Letztere überträgt die Urkunde in die Standesamtsregister und nimmt die meldeamtlichen Richtigstellungen vor.

Voraussetzungen
Mindestens einer der Brautleute muss zum Zeitpunkt der Eheschließung seinen Wohnsitz in Leifers haben.



Rechtsquellen
Art. 63, Dekret des Präsidenten der Republik vom 3. November 2000, Nr. 396. Standesamtsordung