Geburt im Ausland

Allgemeine Informationen
Wer im Ausland geboren ist (oder ein Kind hat, das im Ausland geboren wurde) und in der Gemeinde Leifers wohnhaft ist oder in der AIRE-Kartei der Gemeinde eingetragen ist, muss sich an die zuständigen italienischen diplomatischen Behörden im Ausland wenden. Diese werden alle nötigen Informationen erteilen.
Die italienische Behörde im Ausland übermittelt die Geburtsurkunde an die Demographischen Dienste – Standesamt, das die Übertragung in die Standesamtsregister und die Eintragung in das Meldeamt vornimmt.

Voraussetzungen
Wohnsitz in der Gemeinde Leifers (oder Eintragung in der AIRE-Kartei von Leifers).

Dokumente
Geburtsurkunde, übersetzt und legalisiert oder mit „Apostille“ versehen.


Rechtsquellen
Artt. 17, 19 und 98, Dekret des Präsidenten der Republik vom 3. November 2000, Nr. 396. Standesamtsordung