Eintragung in das Verzeichnis der Wahlsitzpräsidenten

Allgemeine Informationen
Der Bürger kann den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Wahlsitzpräsidenten innerhalb 31. Oktober jedes laufenden Jahres am Schalter der Demographischen Dienste – Wahlamt oder direkt im Protokollamt der Gemeinde abgeben.
Das Wahlamt prüft das Bestehen der Voraussetzungen und nimmt die Eintragung in das Verzeichnis vor, welches im Februar des darauffolgenden Jahres von der Gemeindewahlkommission genehmigt wird.
Die Ernennung der Wahlsitzpräsidenten erfolgt mit Dekret des Präsidenten des Oberlandesgerichts 30 Tage vor den Wahlen. Diese wird vom Zustellboten der Gemeinde am Wohnort zugestellt.
Für die Streichung aus dem Verzeichnis muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

 Voraussetzungen

  • In den Wählerlisten der Gemeinde Leifers eingetragen zu sein;
  • volljährig zu sein;
  • im Besitz eines Oberschulabschlusses zu sein;
  • im Besitz eines Zweisprachigkeitsnachweises (A oder B) zu sein;
  • nicht einen folgender Berufe auszuüben:
    • Beamte des Innenministeriums, des Ministeriums für die Post und Telekommunikation und des Ministeriums für Transportwesen;
    • Angehörige der Streitkräfte, die im Dienst stehen;
    • Landes-, Amts- und Vertrauensärzte;
    • die Gemeindesekretäre und Gemeindeangestellten, die in den Gemeindewahlämtern ihren Dienst versehen.

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

  • Antrag (vom Amt zur Verfügung gestellt) auf stempelfreiem Papier;
  • gültiger Personalausweis.

Termin
Innerhalb 31. Oktober jeden Jahres.


Rechtsquellen
Art. 1, Gesetz vom 21. März 1990, Nr. 53
Circolare MIAITSE, n. 127/2003


Formulare