Abänderung der Angaben - Wiederherstellung von Vor- und Zunamen in ursprünglicher Sprache

Allgemeine Informationen
All jene, deren Name unter dem faschistischen Regime italienisiert wurde, können bei der Generalstaatsanwaltschaft bei der Außenstelle des Oberlandesgerichts in Bozen (Italienallee Nr. 25) einen Antrag zur Wiederherstellung der ursprünglichen Form, einreichen.
Nach Erhalt des diesbezüglichen Dekretes stellt die Gemeinde dieses dem Interessierten zu, überträgt es in die Standesamtsregister und stellt die meldeamtlichen Daten richtig.

Zuständiges Amt
Generalstaatsanwaltschaft bei der Außenstelle des Oberlandesgerichts, Italienallee Nr. 25, 39100, Bozen.



Rechtsquellen
Gesetz vom 28. März 1991, Nr. 114
Gesetz vom 15. Dezember 1999, Nr. 482
Dekret des Präsidenten der Republik vom 2. Mai 2001, Nr. 345
Gesetz vom 23. Februar 2001, Nr. 38
Dekret des Präsidenten der Republik vom 3. November 2000, Nr. 396