WOBI - Abgabe Gesuch um Zuweisung von Wohnungen

Mit Dekret des Landeshauptmannes vom 22. Februar 2021, Nr. 6, wurden folgende Änderungen für die Gesuche um Zuweisung einer Mietwohnung des sozialen Wohnbaues eingeführt, welche unter anderem vorsehen, dass das Gesuch um Zuweisung einer WOBI-Wohnung ganzjährig abgegeben werden kann.

Für die Überprüfung der Voraussetzungen und um allgemeine Informationen zu erhalten, ist ausschließlich das WOBI zuständig; man siehe hierfür die eigene Webseite des WOBI unter https://www.wobi.bz.it/de/dienste/wohnungsgesuche.asp 

Es wird mitgeteilt, dass das Gesuch unter folgendem Link heruntergeladen werden kann: WOBI Gesuch

und in folgender Weise abgegeben werden kann:

  • per Post: Zusendung des Gesuchs an den WOBI-Sitz in Bozen, Meran, oder Brixen
  • Abgabe durch Einwurf in einem der Briefkästen beim WOBI-Sitz in Bozen, Meran, oder Brixen
  • per E-Mail: ‒ für Gesuche der Gemeinde Bozen: bz.gesuche@wobi.bz.it 
  • für die Gesuche aller anderen Gemeinden: gesuche@wobi.bz.it 

Abgabe in der Gemeinde: das Gesuch muss in Papierform, ordnungsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit der Kopie eines gültigen Erkennungsdokumentes versehen sein.
Der Bürgerschalter der Gemeinde Leifers ist ausschließlich für die Entgegennahme des Gesuchs zuständig.

Zuständig