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Jahresmarkt im Mai 2010

Markt

Die Abhaltung des Jahresmarktes von 31 Mai unter folgenden Bedingungen an: 

Pflicht für die Standbetreiben und Kunden Schutzmasken oder dergleichen, welche Nase und Mund bedecken zu tragen. Pflicht für die Standbetreiben Handschuhe zu benützen und diese nach Berührung von Geldsummen zu desinfizieren, oder sich einen zweiten Handshuh überzuziehen; Die Betreiber müssen für die Kunden Handschuhe und/oder Desinfektionsmittel bereitstellen, falls die Kunden nicht über letztere verfügen, mit dem Verbot die angebotene Ware zu berühren (vor allem Lebensmittel); Pflicht des Abstandes zwischen den Verkaufsständen (bei einem Abstand von weniger als einem Meter, muss seitlich der Verkaufstände eine Plane al Trennwand angebracht werden) und den Personen durch Anbringung von Ketten vor jedem Verkaufsstand und eine maximale Anzahl von Personen vor dem Stand und nur für die notwendige Zeit um den Einkauf zu tätigen; Bei Abwesenheit der Inhaber bleiben die Standplätze unbesetzt; Es besteht keine Möglichkeit der Standplatzverbesserung; Die Verabreichung von Speisen und Getränken von Seiten der Standplatzbetreiber ist nicht gestattet.

  • Autor: br1

27.05.2020