Begünstigung für Strom- und Gasversorgung

Ab 1. Jänner 2021 ist der Bürgerschalter der Gemeinde Leifers nicht mehr für die Annahme und Bearbeitung der Ansuchen für den Bonus für Strom- und Gasversorgung zuständig.

Wie vom Gesetzesdekret vom 26. Oktober 2019 Nr. 124, umgewandelt mit Abänderungen vom Gesetz vom 19. Dezember 2019 Nr. 157 vorgesehen, wird der Sozialbonus für wirtschaftliche Bedürftigkeit (Gas und Strom) den Bürgern/Familiengemeinschaften, welche Anrecht haben, automatisch anerkannt.

Um den Bonus für Strom- und Gasversorgung zu erhalten, genügt es, die EEVE-Erklärung zu beantragen. Sollte die Familiengemeinschaft die Bedingungen, welche Anrecht auf genannten Bonus geben, erfüllen, wird das Nationale Institut für Sozialfürsorge unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen, die notwendigen Daten an den „Sistema Informativo Integrato (SII), weiterleiten.

Ab 1. Jänner 2021 gibt es somit nicht mehr die Möglichkeit das Ansuchen für den Bonus für Strom- und Gasversorgung beim Bürgerschalter der Gemeinde Leifers einzureichen. Es wird lediglich der Bonus für körperliche Beeinträchtigung (Personen, welche sich in einem schlechten Gesundheitszustand befinden und medizinisch-elektronische Geräte benötigen), angenommen.

Für sonstige Informationen und Erläuterungen oder eventuellen Beistand besteht die Möglichkeit, sich mit dem Schalter des Call Centers des Verbrauchers für Energie und Umwelt unter der grünen Nummer 800 166654 in Verbindung zu setzen.

Zuständig