Bauamtsbescheinigungen

Anhand dieses Vordrucks kann um die Ausstellung folgender Bauamtsbescheinigungen angesucht werden:

  • urbanistische Zweckbestimmung;
  • Messung der Wohnung;
  • Erklärung über die Art der Arbeiten (MwSt.-Erklärung);
  • Baualterserklärung;
  • Unbewohnbarkeitserklärung.

Was muss beachtet werden?
Die Daten der betreffenden Liegenschaft, für welche die Bescheinigung beantragt wird, müssen genau angegeben werden, andernfalls könnte die Bescheinigung den Erfordernissen des Antragstellers nicht entsprechen.

Wichtig
In Beachtung der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe müssen die Gesuche an das Amt für Entwicklung des Territoriums von Notaren, Technikern, Unternehmen und öffentlichen Körperschaften ausschließlich in digitaler Form eingereicht werden.
Die Ansuchen sind gültig, sofern sie digital unterzeichnet oder eigenhändig unterschrieben und zusammen mit einer Fotokopie des Personalausweises des Betroffenen mittels zertifizierter E-Mail an die Adresse urban.laives.leifers@legalmail.it übermittelt werden. Für Dienste, welche eine Stempelmarke erfordern, ist als Beleg eine Eigenerklärung beizulegen.

Gebühren
Sekretariatsgebühren in Kraft ab dem 01. August 2023

Die Sekretariatsgebühren können wie folgt beglichen werden:

  • mittels Banküberweisung auf folgendes Konto: IBAN: IT 48 P 08114 58480 000300032506,
  • mittels POS-Zahlung direkt beim Bürgerschalter der Gemeinde Leifers, oder
  • in bar, zuzüglich einer Bankkommission von 5,00 €, direkt beim Schatzamt der Gemeinde Raiffeisenkasse - Unterland in Leifers, Kennedystraße Nr. 163 A.

Zuständig

Formulare