Auszug aus der Trauungsurkunde

Allgemeine Informationen
Der Auszug aus der Trauungsurkunde und der Trauschein werden vom Schalter der demographischen Dienste – Standesamt immer auf stempelfreiem Papier ausgestellt.
Die Trauscheine beinhalten die wichtigsten Angaben aus den jeweiligen Registern. Auf den Auszügen der selben Registern scheinen eine größere Anzahl an Daten und die eventuell darin enthaltenen Anmerkungen auf. Auf dem Auszug scheint, z.B. der von Eheleuten gewünschte Güterstand für ihre vermögensrechtlichen Beziehungen auf, sofern nicht Gütergemeinschaft beantragt wurde.
Der Auszug aus der Trauungsurkunde kann auf internationalem Modell ausgestellt werden, für jene Staaten, welche die Konvention von Wien vom 8. September 1976 unterzeichnet haben.
Personen, die nicht in Leifers wohnen, können auch einen schriftlichen Antrag stellen und erhalten die Bescheinigungen unter Bezahlung der Versandkosten.

Voraussetzungen

  • Die Ehe muss nach dem 01.01.1924 in der Gemeinde Leifers geschlossen worden sein oder
  • die Ehe muss in den Trauungsregistern der Gemeinde Leifers aufscheinen.

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
Gültiger Personalausweis.


Rechtsquellen
Dekret des Präsidenten der Republik vom 3. November 2000, Nr. 396. Standesamtsordnung


Formulare