Auszug aus der Geburtsurkunde

Allgemeine Informationen
Der Auszug aus der Geburtsurkunde und der Geburtsschein werden vom Schalter der Demographischen Dienste – Standesamt immer auf stempelfreiem Papier ausgestellt.
Die Geburtsscheine beinhalten die wichtigsten Angaben aus den jeweiligen Registern. Auf den Auszügen der selben Registern scheinen eine größere Anzahl an Daten (z.B. die Geburtszeit) und die eventuell darin enthaltenen Anmerkungen auf.
Der Auszug aus der Geburtsurkunde kann auf internationalem Modell ausgestellt werden, für jene Staaten, welche die Konvention von Wien vom 8. September 1976 unterzeichnet haben.
Personen, die nicht in Leifers wohnen, können auch einen schriftlichen Antrag stellen und erhalten die Bescheinigungen unter Bezahlung der Versandkosten.

Voraussetzungen

  • Die Geburt muss nach dem 01.01.1924 in der Gemeinde Leifers erfolgt sein oder 
  • in den Geburtsregistern der Gemeinde Leifers aufscheinen.

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
Gültiger Personalausweis.


Rechtsquellen
Dekret des Präsidenten der Republik vom 3. November 2000, Nr. 396. Standesamtsordnung

Formulare