Auflösung/Erlöschung der bürgerlichen Wirkung der Eheschließung

Allgemeine Informationen
Die Scheidungsurteile (Auflösung oder Erlöschen der bürgerlichen Wirkungen) werden direkt vom ausstellenden italienischen Gericht an die Trauungsgemeinde (falls die Ehe in Italien geschlossen wurde) oder an die Gemeinde, wo die Urkunde übertragen wurde (falls die Ehe im Ausland geschlossen wurde) geschickt.
Das Amt vermerkt das Urteil auf den Standesamtsurkunden, nimmt die Richtigstellung der meldeamtlichen Daten vor und teilt der Wohnsitzgemeinde (falls nicht Leifers) die Änderungen mit.

Voraussetzungen

  • die Ehe muss in der Gemeinde Leifers geschlossen worden sein;
  • in Falle einer Trauung im Ausland, muss die Urkunde in das Trauungsregister der Gemeinde Leifers übertragen sein.

Rechtsquellen
Gesetz vom 1. Dezember 1970, Nr. 898
Dekret des Präsidenten der Republik vom 3. November 2000, Nr. 396. Standesamtsordung