Die Verordnung regelt die Organisation der Verwaltungsverfahren im Bau- und Landschaftsbereich der Gemeinde Leifers gemäß L.G. Nr. 9/2018. Sie sieht die Einrichtung der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten vor, definiert deren Zuständigkeiten, Arbeitsweise und den Kontakt mit Bürgern und Fachleuten. Zudem werden die Verfahren für Baugenehmigungen, ZeMeT, BBM, Flächenwidmungsbescheinigungen und Umweltprüfungen geregelt.