Ansuchen um Erteilung der Unbedenklichkeitserklärung zur Löschung der Bindung laut Art. 79 des L.G. Nr. 13/97

Ansuchen um Unbedenklichkeitserklärung zur Löschung der Wohnbauförderungsbindung laut Art. 79 des L.G. Nr. 13/1997, einzureichen durch den Eigentümer oder gesetzlichen Vertreter bei der Gemeinde Leifers

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Veröffentlichungsdatum

02.12.2024

Beschreibung

Mit dem Formular können Eigentümer, Miteigentümer, der Kondominiumsverwalter oder der gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft bei der Gemeinde Leifers die Unbedenklichkeitserklärung zur Löschung der Wohnbauförderungsbindung gemäß Art. 79 des Landesgesetzes Nr. 13/1997 (ehemals Art. 7 des L.G. Nr. 1/1978) beantragen.
Es ist zu erklären, dass die Wohneinheit während der gesamten Bindungsdauer von berechtigten Personen bewohnt wurde und keine weiteren Bindungen im Rahmen der Landesförderung bestehen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Kopie eines gültigen Ausweises des/der Antragsteller/s;
  • zwei Stempelmarken zu je 16,00 €  ;
  • Zahlungsnachweis der Sekretariatsgebühr in Höhe von 30,00 € (IBAN im Formular angegeben).
    Der Antrag kann in Papierform oder digital, auch per PEC, eingereicht werden und muss eine gültige PEC-Adresse für die amtliche Kommunikation enthalten.

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Kontakt

Wohnbau

WEISSENSTEINERSTRASSE 24, 39055 LEIFERS+39 0471 595718urbanistik@gemeinde.leifers.bz.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

02.12.2024

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Zuletzt aktualisiert: 27.06.2025, 09:51 Uhr