Die Verordnung regelt die Nutzung und Verwaltung der im Eigentum der Gemeinde Leifers befindlichen Räumlichkeiten und Anlagen, einschließlich schulischer und außerschulischer Strukturen. Sie legt Kriterien, Prioritäten und Modalitäten für die kontinuierliche oder gelegentliche Überlassung an Schulen, Vereine, Sportgruppen und Bürger:innen fest, mit dem Ziel, das öffentliche Eigentum zu schützen und eine geordnete Nutzung zu gewährleisten. Vorgesehen sind Aufsichtspflichten, zivilrechtliche Haftung, Versicherungsschutz und Kostenbeteiligung. Die Verordnung sieht die Einrichtung eines beratenden Führungskomitees sowie die Möglichkeit von Vereinbarungen vor. Besondere Regelungen gelten für die Nutzung der Schwimmhalle und für gemeinnützige Aktivitäten.