Artikel 7 des Reglementes für die Verleihung von Ehrungen sieht vor, dass die Vorschläge für zu ehrende Personen, von einer entsprechend eingesetzten Kommission, bestehend aus dem Bürgermeister, dem Vizebürgermeister und einem Ratsmitglied der politischen Minderheit, unter Berücksichtigung des ethnischen Proporzes, überprüft werden müssen.