Kommission für die Unbewohnbarkeisterklärungen

Eingesetzt durch den Beschluss Nr. 32 des Gemeinderats vom 07.06.2022. 

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Beschreibung

Die Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen ist von Art. 130 des L.G. vom 17.12.1998, Nr. 13 vorgesehen. 

Für die Erklärung der Unbewohnbarkeit eines Gebäudes oder eines Teiles davon - aus Gründen der öffentlichen Gesundheit oder der Sicherheit oder infolge von Naturkatastrophen - ist der Bürgermeister zuständig; diese gilt in jeder Hinsicht und muss dem Gutachten der Kommission  für Unbewohnbarkeitserklärungen entsprechen, die zusammengesetzt ist aus:

  • einem Vertreter der Sanitätseinheit, der dem gebietsmäßig zuständigen Dienstleistungsbereich für öffentliche  Hygiene und Gesundheit angehört
  • einem Techniker der Gemeinde - sofern ein solcher vorhanden ist – oder einem solchen des Wohnbauinstitutes
  • einem Techniker der Landesabteilung Wohnungsbau

Art der Organisation

Kommissionen

Effektive Mitglieder

Orte

Gemeinde Leifers

WEISSENSTEINERSTRASSE 24, 39055 LEIFERS

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 04.04.2025, 10:22 Uhr