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Das Sterueramt ist für Steuern (GIS) und Gebühren zuständig
Das Steueramt ist für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser) zuständig.
Zuletzt aktualisiert: 04.04.2025, 12:18 Uhr