Verordnung über die Einsprüche gegen Gemeindebeschlüsse

Regeln für Einsprüche gegen Beschlüsse des Gemeindeasuschusses und Gemeinderates

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

13.10.2022

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Modalitäten, Fristen und Verfahren für die Einreichung und Bearbeitung von Einsprüchen gegen Beschlüsse des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses der Stadtgemeinde Leifers. Einsprüche müssen schriftlich während der Veröffentlichungsfrist am Amtstafel eingereicht werden und klare Angaben, Begründungen sowie zweckdienliche Unterlagen enthalten. Der Gemeindeausschuss prüft die Zulässigkeit und entscheidet über Annahme oder Ablehnung, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Gemeinderates. 

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Veröffentlichungsdatum

13.10.2022

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 10:03 Uhr

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