Gemeindeverordnung über die Verwendung des Banners und des Gemeindewappens

Die Gemeindeverordnung regelt die offizielle Verwendung des Banners und des Wappens der Stadtgemeinde Leifers, einschließlich der Nutzungsmodalitäten durch die Verwaltung sowie der Bedingungen für die Genehmigung an Körperschaften und Vereinigungen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

22.11.2021

Beschreibung

Diese Verordnung regelt die Verwendung des Banners und des Wappens der Stadtgemeinde Leifers. Das Banner darf nur bei offiziellen und feierlichen Anlässen gezeigt werden. Das Wappen ist ein rechtliches Erkennungszeichen der Gemeinde und darf grundsätzlich nur von der Gemeindeverwaltung verwendet werden. In Ausnahmefällen kann es gemeinnützigen Körperschaften und Vereinen mit Sitz in Leifers oder mit bedeutender Tätigkeit für die Gemeinschaft genehmigt werden. Der Antrag muss begründet und vom Gemeindeausschuss genehmigt werden. Eine unbefugte oder missbräuchliche Nutzung ist untersagt.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

22.11.2021

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 07.07.2025, 16:01 Uhr

Kategorien

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Immobiliengebietsabkommen

Dokumente, in Bezug auf die Regelung von Mietverträgen (begünstigt, Übergangszeit, Studenten)

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblatt

Auch in der GemeindeApp Gem2Go Südtirol steht dieser Inhalt zur Verfügung.