Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 166 vom 27.04.2017 zur Festlegung der Voraussetzungen und Vorrangskriterien für die Erstellung der Rangordnung, zur Aufnahme in die Gemeindedienste Kinderhort und Kindertagesstätte, gültig ab dem 1. September 2017 bis auf Widerruf.