Die Verordnung regelt den Zustellungsdienst für Akten der Gemeinde Leifers sowie für andere öffentliche Verwaltungen, die diesen Dienst beantragen. Sie legt Zustellungsarten, zuständige Personen (Gemeindebedienstete und Zustellungsbeamte), Fristen, Dokumentationspflichten und Bedingungen für die Nutzung durch Dritte fest. Besondere Bestimmungen betreffen die Zustellung per Post, PEC und bei Dringlichkeit.