Verordnung über die Regelung des Zustellungsdienstes

Vorschriften für die Zustellung von Akten durch Gemeindebedienstete und Zustellungsbeamte

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Veröffentlichungsdatum

22.11.2021

Beschreibung

Die Verordnung regelt den Zustellungsdienst für Akten der Gemeinde Leifers sowie für andere öffentliche Verwaltungen, die diesen Dienst beantragen. Sie legt Zustellungsarten, zuständige Personen (Gemeindebedienstete und Zustellungsbeamte), Fristen, Dokumentationspflichten und Bedingungen für die Nutzung durch Dritte fest. Besondere Bestimmungen betreffen die Zustellung per Post, PEC und bei Dringlichkeit. 

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Veröffentlichungsdatum

22.11.2021

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 10:09 Uhr