Vorliegende Gemeindeverordnung regelt die Rechte der Steuerpflichtigen und führt ein vereinfachtes Verfahren zur gütlichen Beilegung von Steuerstreitigkeiten ein.
Die Verordnung gliedert sich in drei Hauptbereiche:
- Schutz der Steuerpflichtigen: Es werden grundlegende Prinzipien wie rechtliches Gehör, Transparenz, Verbot der Doppelbesteuerung, Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit garantiert.
- Selbstschutz (Autotutela): Die Verwaltung kann fehlerhafte oder rechtswidrige Bescheide von sich aus berichtigen – verpflichtend bei offensichtlichen Fehlern, fakultativ bei Ermessensentscheidungen – auch ohne Antrag der betroffenen Person.
- Einvernehmliche Feststellung: Dieses Verfahren ermöglicht es Steuerpflichtigen, ihre Steuersituation einvernehmlich mit der Verwaltung zu klären – mit reduzierten Strafen und Ratenzahlung. Die Verordnung regelt Ablauf, Zuständigkeiten und Rechtsfolgen