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Gemeindedienstleistungen, Dokumente, Ämter, Nachrichten und Veranstaltungen zum Thema Steuern
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Die Gemeindeaufenthaltsabgabe ist für die Übernachtungen in den Beherbergungsbetrieben zu entrichten....
Seit 2014 ist im gesamten Landesgebiet die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) in Kraft getreten, welche die...
Sollte der Steuerzahler einen höheren Betrag als geschuldet eingezahlt haben, hat der Steuerzahler das...
Laut geltenden Gesetzesbestimmungen sind die Gemeinden zuständig für die Führung und Organisation des...
Mit 01.01.2021 ist die Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen...
Alle Steuerpflichtigen haben im Falle einer objektiven Ungewissheit über die richtige Auslegung und Anwendung...
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Das Amt II – Ressourcen der Gemeinde Leifers ist für die Verwaltung der finanziellen Ressourcen der Gemeinde...
Das Steueramt ist für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer...
Die Gesellschaft Südtiroler Einzugdienste AG führt Tätigkeiten zur Einhebung von öffentlichen Steuern und Abgaben und der technologischen Vermittlung durch.
Ganze Verwaltung
Alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Zahlung an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften zu leisten haben können diesen Dienst in Anspruch nehmen.
Dienst aktiv
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Beschluss des Gemeinderates zur Festlegung der Steuersätze und Abzüge der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) für das Jahr 2025 gemäß den Landesbestimmungen
GIS-Verordnung welche die Steuersätze, Erleichterungen, Erhöhungen und Pflichten für Immobilien in der Gemeinde Leifers regelt
Zweisprachige Übersicht der GIS-Hebesätze und Freibeträge, gültig in der Gemeinde Leifers für das 2026.
Zweisprachiges Dokument mit einer vollständigen Übersicht über die GIS-Steuersätze, Freibeträge und Steuererleichterungen, gültig für das Jahr 2026 in der Gemeinde Leifers.
Tabelle der Mindestmarktrichtwerte der Baugründe zum Zwecke der GIS mit Wirkung ab dem 01.01.2026
Vorlage Mietvertrag 3+2 für Wohnzwecke in deutscher Sprache laut Gesetz 431/1998 und lokalem Abkommen.
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