Verordnung der zur Zuweisung geförderter Bauflächen (LG 13/1998). Legt Voraussetzungen für Körperschaften und Endnutzer (z.B. Wohnsitz, Einkommen) fest, Gesuchs- und Rangordnungsmodalitäten , Punktebewertung , Vorzugskriterien sowie Zuweisungs- und Verfallsverfahren.