Geburtsanmeldung über den Termin von 10 Tagen

Allgemeine Informationen Die Geburtsanmeldung muss innerhalb von 10 Tagen ab der Geburt erfolgen. Es...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2000

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1 Minute

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Allgemeine Informationen
Die Geburtsanmeldung muss innerhalb von 10 Tagen ab der Geburt erfolgen. Es ist möglich die Erklärung in Verspätung, d.h. nach dem vom Gesetz festgesetzten Termin, vorzulegen:

  • im Standesamt der Geburtsgemeinde;
  • im Standesamt der Wohnsitzgemeinde der Eltern.

Der Standesbeamte muss in der Geburtsurkunde die Begründung für die Verspätung angeben.

Voraussetzungen

  • Elternteil des Neugeborenen und über 16 Jahre alt sein (Mindestalter um ein Kind anerkennen zu können);
  • wenn die Eltern nicht verheiratet sind, müssen beide zusammen am Schalter erscheinen.

Dokumente

  • Personalausweis;
  • Geburtsbestätigung.

Termin für die Anmeldung
Sobald wie möglich.


Rechtsquellen
Artt. 67 bis 90, Dekret des Präsidenten der Republik vom 3. November 2000, Nr. 396. Standesamtsordung
Art. 250 und ff. Bürgerliches Gesetzbuch
Gesetz vom 15. Mai 1997, Nr. 127
Dekret des Präsidenten der Republik vom 28. Dezember 2000, Nr. 445



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Zuletzt aktualisiert: 03.02.2025, 11:22 Uhr

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