Mit dem Formular kann der Bürger gemäß Art. 47 des D.P.R. 445/2000 eine eidesstattliche Erklärung über die Erfüllung der Stempelsteuerpflicht für ein Verwaltungsverfahren bei der Gemeinde Leifers abgeben. Die Erklärung betrifft:
Die Verwendung einer Stempelmarke im Wert von 16,00 €, identifiziert durch eine ID-Nummer, ausschließlich für eines der folgenden Dokumente:
- Baugenehmigung
- Nutzungslizenz
- Städtebauliche Bescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Löschung eines Bindungsvermerks
- anderes vom Antragsteller angegebenes Dokument
- oder die gesetzlich vorgesehene Befreiung von der Stempelsteuer, unter Angabe des Gesetzesartikels.
Die Stempelmarke wird für 10 Jahre ab dem Entwertungsdatum aufbewahrt, um eventuelle steuerliche Kontrollen zu ermöglichen. Die Erklärung kann persönlich unterzeichnet oder mit einer Kopie des Ausweises per Post, über einen Beauftragten oder digital (mit qualifizierter elektronischer Signatur) übermittelt werden.
Das Dokument ist nur in italienischer Sprache verfügbar.